Erklärung zur Barrierefreiheit
Der bbw e. V. ist bemüht, die Website www.talente-in-rente.bayern sowie das Portal portal.talente-in-rente.bayern im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter den Domains www.talente-in-rente.bayern sowie portal.talente-in-rente.bayern veröffentlichten Webseiten des Projektes Talente in Rente.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 06.05.2025 durchgeführten Selbstbewertung durch das Projekt Talente in Rente.
Diese Website ist aufgrund der folgenden Unwirksamkeiten und Ausnahmen teilweise mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Viele der bisher eingesetzten, eigens programmierten Module sind zum aktuellen Zeitpunkt aus technischer Sicht nicht barrierefrei. Für 2025/26 ist ein technischer Relaunch geplant und die aufgeführten Punkte werden nach und nach hinsichtlich Barrierefreiheit optimiert.
- Der Aufbau der Website entspricht nicht durchgängig den logischen Hierarchien und Strukturen.
- Es gibt nicht immer die Möglichkeit, Inhaltsblöcke zu überspringen, die auf mehreren Seiten eines Auftrittes wiederholt werden.
- Der Zweck der Verlinkungen ist nicht immer aus dem jeweiligen Linktext erkennbar
- Es gibt nicht immer die Möglichkeit, über mehrere Wege einzelne Seiten zu erreichen.
- Für Komponenten der Benutzeroberfläche werden nicht nur solche verwendet, die von Nutzern auch mit assistiven Systemen benutzt werden können.
- Die auf dem Portal von Unternehmen bzw. Ruheständlern zum Download angebotenen PDFs sind nicht durchgängig barrierefrei.
- Nicht alle Dokumente können aus technischer Sicht mit Metadaten versehen werden.
- Tabellen sind nicht durchgängig mit korrekten Spalten- und Zeilenbeschriftungen versehen.
- Die Schriftgrößen sowie der Durchschuss erfüllen nicht durchgängig die erforderlichen Anforderungen.
- Die Seiten können nicht immer in einer logischen Sequenz navigiert werden
- Es ist nicht immer optisch klar, wenn auf einer Komponente ein Fokus liegt
- Für Komponenten der Benutzeroberfläche werden nicht nur solche verwendet, die von Nutzern auch mit assistiven Systemen benutzt werden können.
- Nicht alle Inhalte, insbesondere Suchergebnisse, können ohne Querscrollen wahrgenommen werden, wenn sich die Größe des Fensters ändert (responsivness).
Datum der Erstellung
Diese Erklärung wurde am 26.06.25 erstellt.
Feedback und Kontaktangaben
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie uns bitte unter kontakt@talente-in-rente-bayern.de an.
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.