Aktivrente – im Ruhestand aktiv bleiben und bis zu 2.000 € steuerfrei hinzuverdienen
Sie möchten nach dem Renteneintritt nicht in den Ruhestand gehen? Vielleicht, weil Sie gerne unter Menschen sind und es Ihnen Freude bereitet, die eigene Erfahrung weiterzugeben? Oder Sie möchten Ihre Rente finanziell aufbessern? Genau hier setzt die Aktivrente an, die seit dem 01. Januar 2026 gilt.
Wichtig dabei ist: Die Aktivrente ist keine neue Rentenart und keine Leistung der Rentenversicherung, sondern ein Steuerbonus für Menschen, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze freiwillig sozialversicherungspflichtig weiterarbeiten.
Wissenswertes zur Aktivrente
- Bis zu 2.000 € pro Monat können steuerfrei aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung hinzuverdient werden.
- Die Aktivrente gilt nur für Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit.
- Einnahmen aus einem Minijob, einem Beamtenverhältnis, einem Gewerbebetrieb, aus Land- und Forstwirtschaft sowie sonstigen selbständigen Tätigkeiten sind nicht steuerbefreit.
- Sie müssen die Aktivrente nicht beantragen. Der Freibetrag wird vom Arbeitgeber bei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung bei der Berechnung der Lohnsteuer berücksichtigt.
- Sie profitieren von der Aktivrente, wenn Sie die gesetzliche Regelaltersgrenze (67 Jahre bzw. gemäß Übergangsregelung schrittweise ansteigend) erreicht haben.
- Ob Sie zu dem Zeitpunkt bereits Rente beziehen, den Beginn der Rente aufgeschoben haben oder keinen Rentenanspruch haben, ist dabei unerheblich.
Mehr Informationen finden Sie unter anderem auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung sowie auf den Seiten des Bundesfinanzmininsteriums.
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